Tipp der Woche: Wie können Gastronomen in Zeiten der Krise entschädigt werden?
„Es ist unglaublich welche Power Nelson im Podcast rüberbringt – er weiß, die Krise zu meistern“, so Buddy Zipper – Teil des Podcast Duos Bos/Zipper alias die „Gastro Survival Passionistas“. „Nelson hat als Unternehmer und als Spitzenkoch, genau wie alle anderen auch sein Corona-Päckchen zu tragen, seine Energie und die Art und Weise, wie er damit umgeht ist im wahrsten Sinne ansteckend“.
Nelson Müller geht dabei einen anderen Weg als viele seiner Kollegen – neben dem funktionierenden Liefer- und Cateringservice von „Müllers am Stern“ in Essen – motiviert er über ZDF Info und den ZDF-Youtube-Kanal (#ZDFbesseresser) zum „Corona-Kochen“. Locker und unprätentiös zeigt er einfache Gerichte zum Nachkochen zu Hause. Und dass er mit großer Freude dabei ist, merkt man schnell: „Momentan ist beim Kochen besonders zu merken, wofür mein Herz schlägt – und mein Herz schlägt ganz klar für die klassische Küche. […] Und ja, ich nehme eher die Sahne als die Milch und bewege ich dann immer im Zwiespalt – aber ich finde, Kochen und Nahrungsaufnahme hat auch einen ganz großen psychologischen Anteil. Ja, also sich es gut gehen zu lassen – auch in der Krise“, Müller. Und Recht hat er – denn in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen – kann Kochen und Essen durchaus ein verbindendes Element für die Familie sein.
Eine besondere Neuigkeit wurde im Rahmen möglicher Entschädigungen für Gastronomen in der aktuellen Folge der „Gastro Survival Passionistas“ erörtert. Hierzu wurde recherchiert und ein entsprechender Fachmann in den Podcast zugeschaltet.
Julius Mayer, Rechtsanwalt bei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin, sieht durchaus eine Möglichkeit zur Entschädigung, wenn man aktiv wird und diese beantragt. Mayer im O-Ton: „Entscheidend kommt es auf das Infektionsschutzgesetz an. Das ist ein Gesetz, worauf sich gerade alle Länder, mit ihren Verordnungen berufen. Die Länder beziehen sich dabei auf Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Für solche Maßnahmen gibt es einen Entschädigungsanspruch im Infektionsschutzgesetz, das ist der §56. Das ist eine ziemlich komplizierte Vorschrift, die Entschädigungsansprüche für Betroffene bei Tätigkeitsverboten vorsieht.“
Rechtsanwalt Mayer weiter: „Ein solches Sonderopfer erbringt aber eben nicht nur der eben genannte Arzt, der vorübergehend seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern auch der Gastronom, der seinen Laden nicht mehr öffnen kann. Die Allgemeinverordnung stellt sich für die Betroffenen daher, man kann sagen wie eine Enteignung dar und deshalb könnt Ihr einen Entschädigungsanspruch nach §56 geltend machen.“
Ein entsprechendes Informationsschreiben, kann HIER als PDF-Datei heruntergeladen werden. [Hinweis: Die „Gastro Survival Passionistas sind keine Rechtsberatung – die Bewertung und Umsetzung über die Möglichkeit der Entschädigung, sollte mit einem Rechtsbeistand individuell ermittelt werden. Das Informationsschreiben kann hier ein erster Ansatz sein.]
Die Podcast-Initiative von Ralf Bos und Buddy Zipper begleitet die Coronakrise mit wöchentlichen Beiträgen – man darf auf die kommenden Gesprächspartner gespannt sein.
Hier geht’s zum aktuellen Podcast: Nelson Müller im „Mutmach“-Talk
Gastbeitrag von Buddy Zipper